Studienförderungen

Bildungsinformation

Studienförderungen

Für Studierende im Inland

Voraussetzungen:

  • "Ordentliches Studium" an: Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Konservatorium oder akkreditierte Privatuniversität/ Privathochschule (​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​keine Studienbeihilfe für Kollegs und Universitätslehrgänge)
  • ​​​​​​​Altersgrenze: Studienbeginn vor Vollendung des 33. Lebensjahres (unter bestimmten Voraussetzungen Anhebung der Altersgrenze um maximal 5 Jahre)
  • Kein Studienabschluss oder Abschluss einer anderen gleichwertigen Ausbildung
  • Studienerfolg: erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Ausmaß von 30 ECTS nach dem 2. Semester
  • Zielstrebiges Studium: maximal 2 Studienwechsel möglich, spätestens jeweils nach dem 2. Semester
  • Anspruchsdauer: Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester (z.B. Bachelorstudium 6+1)
  • Zuverdienstgrenze (= Brutto minus Sozialversicherung): 16.455,- Euro pro Jahr (Stand 2024 - ab 2025 wird die Zuverdienstgrenze jährlich an die Inflation angepasst)

Soziale Förderungswürdigkeit: 
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Höhe der Studienbeihilfe ist abhängig vom Einkommen der Eltern und der Familiengröße

Antragsfrist:

  • Im Wintersemester:    20. September – 15. Dezember
  • Im Sommersemester: 20. Februar – 15. Mai

​​​​​​​​​Für ​​​​​​Studierende im Ausland

​​​​​​​​​​​Beihilfe für ein Auslandsstudium
​​​​​​​Voraussetzungen: ​​​​​​​

  • Bezug einer Studienbeihilfe für ein Studium in Österreich
  • Meldung zur Fortsetzung zum mindestens dritten Semester der jeweiligen Studienrichtung
  • Dauer des Auslandsstudiums von mindestens einem Monat

Zusätzliche Förderungen:

  • Sprachstipendium
  • ​​​​​​​Reisekostenzuschuss

Mobilitätsstipendium
Voraussetzungen:

  • Für ein zur Gänze in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz betriebenes Studium (Bachelor-, Master- oder Diplomstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung (= Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule). Es darf gleichzeitig kein Studium in Österreich betrieben oder eine sonstige Förderung nach dem Studienförderungsgesetz bezogen werden. Soziale Förderungswürdigkeit, Altersgrenze, Studienerfolg, zielstrebiges Studium, Anspruchsdauer, ​​​​​​​
  • Zuverdienstgrenze wie bei der Studienbeihilfe müssen gegeben sein

Stipendienrechner der Arbeiterkammer​​​​​​​
Berechnungsprogramm für die Studienbeihilfe

Studienbeihilfenbehörde

Studienförderung​​​​​​​

Eine Aufstellung rund um das Thema finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Studieren - Studienfinanzierung
Hier finden Sie einiges rund um die Förderung eines Studiums.

Staatliche Studienbeihilfe​​​​​​​
Ratgeber der Arbeiterkammer zum Thema

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