Studienförderungen
Studienförderungen
Für Studierende im Inland
Voraussetzungen:
- "Ordentliches Studium" an: Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule, Konservatorium oder akkreditierte Privatuniversität/ Privathochschule (keine Studienbeihilfe für Kollegs und Universitätslehrgänge)
- Altersgrenze: Studienbeginn vor Vollendung des 33. Lebensjahres (unter bestimmten Voraussetzungen Anhebung der Altersgrenze um maximal 5 Jahre)
- Kein Studienabschluss oder Abschluss einer anderen gleichwertigen Ausbildung
- Studienerfolg: erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltungen/Prüfungen im Ausmaß von 30 ECTS nach dem 2. Semester
- Zielstrebiges Studium: maximal 2 Studienwechsel möglich, spätestens jeweils nach dem 2. Semester
- Anspruchsdauer: Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester (z.B. Bachelorstudium 6+1)
- Zuverdienstgrenze (= Brutto minus Sozialversicherung): 16.455,- Euro pro Jahr (Stand 2024 - ab 2025 wird die Zuverdienstgrenze jährlich an die Inflation angepasst)
Soziale Förderungswürdigkeit:
Höhe der Studienbeihilfe ist abhängig vom Einkommen der Eltern und der Familiengröße
Antragsfrist:
- Im Wintersemester: 20. September – 15. Dezember
- Im Sommersemester: 20. Februar – 15. Mai
Für Studierende im Ausland
Beihilfe für ein Auslandsstudium
Voraussetzungen:
- Bezug einer Studienbeihilfe für ein Studium in Österreich
- Meldung zur Fortsetzung zum mindestens dritten Semester der jeweiligen Studienrichtung
- Dauer des Auslandsstudiums von mindestens einem Monat
Zusätzliche Förderungen:
- Sprachstipendium
- Reisekostenzuschuss
Mobilitätsstipendium
Voraussetzungen:
- Für ein zur Gänze in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz betriebenes Studium (Bachelor-, Master- oder Diplomstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung (= Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule). Es darf gleichzeitig kein Studium in Österreich betrieben oder eine sonstige Förderung nach dem Studienförderungsgesetz bezogen werden. Soziale Förderungswürdigkeit, Altersgrenze, Studienerfolg, zielstrebiges Studium, Anspruchsdauer,
- Zuverdienstgrenze wie bei der Studienbeihilfe müssen gegeben sein
Stipendienrechner der Arbeiterkammer
Berechnungsprogramm für die Studienbeihilfe
Studienbeihilfenbehörde
Studienförderung
Eine Aufstellung rund um das Thema finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Studieren - Studienfinanzierung
Hier finden Sie einiges rund um die Förderung eines Studiums.
Staatliche Studienbeihilfe
Ratgeber der Arbeiterkammer zum Thema