Qualitätssicherung

Qualitätssicherung in der Sexualpädagogik
Geschäftsstelle
Zeitgemäße, kontinuierliche und verlässliche Qualitätssicherung der sexualpädagogischen Arbeit an Schulen ist dem Bundesministerium für Bildung (BMB) ein zentrales Anliegen. Externe Angebote müssen mit dem Erarbeiten und Festigen des Lehrstoffes im Zusammenhang stehen, den rechtlichen Grundlagen entsprechen und in der notwendigen Qualität erfolgen. Um diese Qualität zu gewährleisten, gibt es eine unabhängige Geschäftsstelle.
Geschäftsstelle
1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 32
Kontakt: info@sexualpaedagogik.education
► Startseite der Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung
► Zugang für Anbieterinnen und Anbietern von Sexualpädagogik an Schulen – Einreichung
► Zugang für Schulen zur Datenbank mit überprüften Angeboten
Aufgaben der Geschäftsstelle
Diese Geschäftsstelle erfüllt folgende Tätigkeiten:
- Sichten einlangender Anträge, Einberufung der Sitzung eines Boards (Gremiums), Kommunikation mit BMB, Board, Bildungsdirektionen, schulexternen Vortragenden sowie Lehrkräften
- Unterstützung des Boards, Koordination und Beauftragung von Gutachten
- Betreuung einer webbasierten Datenbank (Pool) mit schulexternen Angeboten
- Feedback- und Beschwerdemanagement (Ansprechstelle für Schulen, Lehrkräfte und Schulpartnerinnen und -partnern), Beobachtung und Auswertung des Feedback.
Das Board, bestehend aus fünf Mitgliedern, wird u.a. die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachtern und die Qualität des Begutachtungsprozesses verantworten.
Ablauf für Einreichungen externer sexualpädagogischer Angebote

Rundschreiben 2/2025
Neue Richtlinien für die Einbindung externer Angebote im Bereich der Sexualpädagogik
Bisher war es den einzelnen Lehrkräften im Rahmen des Unterrichts freigestellt, außerschulische Personen oder Organisationen in den Unterricht einzubinden, sofern die Einbindung ausschließlich im Zusammenhang der Erarbeitung und Festigung des Lehrstoffes erfolgte, den rechtlichen Grundlagen entsprach und in der notwendigen Qualität erfolgte.
Ab jetzt dürfen schulexterne Angebote im Bereich Sexualpädagogik nur dann an Schulen eingesetzt werden, wenn sie ein Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen haben und nach Abschluss dieses Verfahrens in allen Kategorien in „hohem Ausmaß“ oder in „den meisten relevanten Punkten“ beurteilt werden. Die Ergebnisse des Qualitätssicherungsverfahrens sind nach Abschluss des Qualitätssicherungsprozesses auf der Webseite www.sexualpaedagogik.education unter „Angebotspool für Schulen“ abrufbar.
Neu ist auch, dass nach der Nutzung von schulexternen sexualpädagogischen Angeboten eine kurze Rückmeldung der Lehrkraft zum jeweiligen Verein bzw. zur Expertin/zum Experten über die Website www.sexualpaedagogik.education verpflichtend ist.
Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die schulische Sexualerziehung wissenschaftlich fundiert, altersgerecht und an der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen orientiert ist.
Rechtliche Grundlagen
Nähere Informationen
- Geschäftsstelle beim Österreichischen Jugendrotkreuz