Qualitätssicherung

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Qualitätssicherung in der Sexualpädagogik

Einrichtung der Geschäftsstelle beim ÖJRK

Zeitgemäße, kontinuierliche und verlässliche Qualitätssicherung der sexualpädagogischen Arbeit an Schulen ist dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) ein zentrales Anliegen. Externe Angebote müssen mit dem Erarbeiten und Festigen des Lehrstoffes im Zusammenhang stehen, den rechtlichen Grundlagen entsprechen und in der notwendigen Qualität erfolgen. Um diese Qualität zu gewährleisten, ist seit 1. März eine unabhängige Geschäftsstelle beim Österreichischen Jugendrotkreuzes eingerichtet​​​​​​.​​​​​​​

​​​​​​​​​​​​​​Geschäftsstelle beim Österreichischen Jugendrotkreuz​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​
1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 32
Kontakt: info@sexualpaedagogik.education​​​​​​​

Startseite der Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung

Zugang für Anbieterinnen und Anbietern von Sexualpädagogik an Schulen – Einreichung

► ​​​​​​​Zugang für Schulen zur Datenbank mit überprüften Angeboten​​​​​​​​​​​​​​

Aufgaben der Geschäftsstelle

Diese Geschäftsstelle erfüllt folgende Tätigkeiten:

  • Sichten einlangender Anträge, Einberufung der Sitzung eines Boards (Gremiums), Kommunikation mit BMBWF, Board, Bildungsdirektionen, schulexternen Vortragenden sowie Lehrkräften
  • Unterstützung des Boards, Koordination und Beauftragung von Gutachten
  • Betreuung einer webbasierten Datenbank (Pool) mit schulexternen Angeboten
  • Feedback- und Beschwerdemanagement (Ansprechstelle für Schulen, Lehrkräfte und Schulpartnerinnen und -partnern), Beobachtung und Auswertung des Feedbacks
  • Das Board, bestehend aus fünf Mitgliedern, wird u.a. die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachtern und die Qualität des Begutachtungsprozesses verantworten.

Ablauf für Einreichungen externer sexualpädagogischer Angebote

RUNDSCHREIBEN 2/2025

Neue Richtlinien für die Einbindung externer Angebote im Bereich der Sexualpädagogik​​​​​​​

Bisher war es den einzelnen Lehrkräften im Rahmen des Unterrichts freigestellt, außerschulische Personen oder Organisationen in den Unterricht einzubinden, sofern die Einbindung ausschließlich im Zusammenhang der Erarbeitung und Festigung des Lehrstoffes erfolgte, den rechtlichen Grundlagen entsprach und in der notwendigen Qualität erfolgte. 

Ab jetzt dürfen schulexterne Angebote im Bereich Sexualpädagogik nur dann an Schulen eingesetzt werden, wenn sie ein Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen haben und nach Abschluss dieses Verfahrens  in allen Kategorien in „hohem Ausmaß“  oder in „den meisten relevanten Punkten“ beurteilt werden. Die Ergebnisse des Qualitätssicherungsverfahrens sind nach Abschluss des Qualitätssicherungsprozesses auf der Webseite www.sexualpaedagogik.education unter „Angebotspool für Schulen“ abrufbar.

Neu ist auch, dass nach der Nutzung von schulexternen sexualpädagogischen Angeboten eine kurze Rückmeldung der Lehrkraft zum jeweiligen Verein bzw. zur Expertin/zum Experten über die Website www.sexualpaedagogik.education verpflichtend ist.

Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die schulische Sexualerziehung wissenschaftlich fundiert, altersgerecht und an der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen orientiert ist.

 

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