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Grundlegendes

Nach wie vor sind Gewalt, Vernachlässigung und sexuelle Übergriffe unangenehme und tabuisierte Themen, die sehr oft Überforderung und Hilflosigkeit auslösen. Zwischen der Dunkelziffer tatsächlichen Gewalterlebens in der Kindheit und den aufgedeckten Fällen, die in den Kinderschutzzentren, bei der Kinder- und Jugendhilfe oder über Anzeigen bekannt werden, besteht eine große Diskrepanz.

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bedeutet immer eine Gefährdung des Kindeswohls. Dieser Begriff bezeichnet die Beeinträchtigung von Heranwachsenden in ihrem Wohlbefinden, ihren Rechten und ihren Entwicklungsmöglichkeiten. Kindeswohlgefährdung und Gewaltfälle können überall vorkommen, in der Schule, im Freizeitkontext oder beim Schulaustausch. Am häufigsten finden sie jedoch im familiären und sozialen Nahraum der Kinder statt.

Beim Erkennen und Vorbeugen von Kindeswohlgefährdung spielen Pädagoginnen und Pädagogen eine besondere Rolle, da sie viel Zeit mit Kindern und Jugendlichen verbringen und oftmals zu ihren Vertrauenspersonen werden. Angemessenes Handeln ist meist eine Herausforderung: Einerseits wird in den privaten Bereich von Familien und/oder in jenen von Institutionen eingegriffen und es können eigene Unsicherheiten und das Gefühl von Überforderung eintreten. Andererseits muss die besondere Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen berücksichtigt werden, um ihnen durch die Handlungsschritte nicht noch mehr Leid und Schaden zuzufügen, und nicht zuletzt sind rechtliche Vorgaben im Hinblick auf Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung zu beachten.

Wie aus der Grafik ersichtlich wird, verlangt Kinderschutz nach Interventionen und Unterstützung von verschiedenen Expertinnen und Experten. Kinderschutz kann niemals von einem der o.a. Beteiligten alleine hergestellt werden, sondern braucht die Kooperation und Vernetzung verschiedener beteiligter Berufsgruppen beziehungsweise Institution. Hierbei sind Transparenz des eigenen Handelns und differenziertes Wissen um die eigenen und die anderen Schwerpunkte und Grenzen beruflicher Kompetenz unabdingbar. Durch ein sinnvolles, kindeswohlzentriertes Zusammenspiel der jeweiligen Versorgungs- und Hilfeleistungen kann im Sinne der Prävention bestmöglicher Kinderschutz gewährleistet werden. Kinderschutz liegt in der Verantwortung von uns allen.​​​​​​​​​​​​​​

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