Gesprächsleitfäden

Zusammenarbeit zwischen und Schule und Erziehungsberechtigten

Das Schulunterrichtsgesetz (SchUG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern und sieht Elterngespräche vor. Allgemeine Tipps für Elterngespräche:

  • Aktives Zuhören: Geben Sie den Eltern Raum, ihre Sichtweisen zu äußern.
  • Klarheit und Transparenz: Seien Sie klar und transparent in Ihren Aussagen, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Empathie zeigen: Zeigen Sie Verständnis für die Sorgen und Perspektiven der Eltern.
  • Konstruktive Haltung: Setzen Sie auf eine lösungsorientierte Kommunikation, auch bei schwierigen Themen

Wichtige Zielsetzungen sind

  • die schulische Entwicklung des Kindes zu besprechen, Stärken und Entwicklungsfelder zu identifizieren und individuelle Fördermaßnahmen zu erarbeiten, ​​​​​​​
  • Klärung und Lösung von Problemen, Mobbing oder Missverständnissen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten, um eine gemeinsame Perspektive zu finden und das Wohl des Kindes zu fördern.

Gesetzliche Bestimmungen

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten: 

§ 19 SchUG Mitwirkung der Erziehungsberechtigte​​​​​​​​​​​​​​

§ 21 SchUG Information über den Schulfortschritt​​​​​​​

§ 62 SchUG Schulpartnerschaft

§ 44a SchUG Bildungsberatung​​​​​​​

§ 17 SchUG Erziehung und Unterricht​​​​​​​


Weitere Informationen

Beobachtungsblatt (Ausschnitt aus Mobbing-Leitfaden des BMBWF, S. 51-52)

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