Beruf Schulpsychologin/Schulpsychologe
Wie wird man Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe?
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind Psychologen mit abgeschlossenem Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium der Psychologie, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit dem Bund (Vertragsbedienstete V1/1 oder Beamte im Planstellenbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung) bei den Bildungsdirektionen angestellt sind. Dienstort ist jeweils die Bildungsdirektion im betreffenden Bundesland oder eine ihrer Außenstellen.
Die Ausbildung zur Schulpsychologin bzw. zum Schulpsychologen erfolgt dienstintern, durch ein eigenes Einschulungsprogramm am Arbeitsplatz sowie einen zu absolvierenden Ausbildungslehrgang (Verordnung BGBl II Nr 97/2023 über die Grundausbildung für Bedienstete des Bundesministeriums für Bildung Wissenschaft und Forschung).
Anforderungsprofil für Bewerberinnen und Bewerber
Formale Voraussetzungen
- Abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium der Psychologie
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Unbescholtenheit
Erforderliche zusätzliche psychosoziale Kompetenzen
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
- Reflexionsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Flexibilität
- Belastungsfähigkeit
- Professionalitätsbewusstsein als Psychologin/Psychologe
- Organisationskompetenz
Zusatzqualifikationen
aus den Bereichen
- Psychologie (Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Notfallpsychologie)
- Pädagogik
- Fremdsprachen
sind von Vorteil.
Bewerbungen und Neuaufnahmen
Neuaufnahmen im Bundesdienst können bei Freiwerden einer Planstelle erfolgen.
Die Ausschreibungen erfolgen in der Jobbörse des Bundes bzw. auch über die Homepages der jeweiligen Bildungsdirektionen.
Initiativbewerbungen können Sie auch an die jeweilige Abteilungsleitung Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst der Bildungsdirektion im gewünschten Bundesland senden.