Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Schulpsychologie

Geschlechtsspezifische Gewalt

Geschlechtsbezogene Gewalt gegen Mädchen in der Schule kann von Einzelpersonen ausgehen, aber auch strukturell bedingt sein. Manche Mädchen sind aufgrund sozio-ökonomischer Umstände, ihrer Herkunft oder gesundheitlicher Verfassung in besonderem Ausmaß vulnerabel.
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Mit der Ratifizierung der „Istanbulkonvention“ 2013, dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, hat sich Österreich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt zu setzen und über die Umsetzung zu berichten. Mit dem Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt (2014 –2016) wurden Anstrengungen unternommen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen. Auch im laufenden Regierungsprogramm (2020-2024) sind Maßnahmen im Bildungsbereich zur Prävention von Frauen vor Gewalt vorgesehen.

„Ein geschlechtssensibler Umgang mit alltäglichen Formen von Gewalt und aggressivem Verhalten auch im Raum Schule, das Wahrnehmen von Zusammenhängen zwischen verschiedenen Gewaltformen, geschlechtsspezifischer Sozialisation und Rollendruck sowie strukturellen Geschlechterungleichheiten im Sinne der auch von Österreich ratifizierten Istanbul Konvention kann helfen, gezieltere und erfolgreichere Präventionsarbeit im Sinne der Persönlichkeitsstärkung, der Erweiterung von Handlungsspielräumen und des Abbaus von Sexismus und Gewalt zu leisten.“
 

Kontakt

Abteilung Schulpsychologie, psychosoziale Unterstützung und schulärztlicher Dienst,
​​​​​​​Schüler- und Bildungsberatung
in Kooperation mit der Abteilung V/GuD -
Gleichstellung und Diversitätsmanagement

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