Eltern
Schulpflicht und Schülereinschreibung
Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Dies gilt für alle Kinder, unabhängig von deren Staatsbürgerschaft. Unter dauerndem Aufenthalt ist zu verstehen, dass die Kinder zumindest für die Dauer einer Beurteilungsperiode (ein Semester) in Österreich bleiben.
Die allgemeine Schulpflicht beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und dauert neun Schuljahre.
Die Erziehungsberechtigten von schulpflichtig gewordenen Kindern erhalten von der Gemeinde eine Einladung zur Schülereinschreibung. Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, dieser Einladung nachzukommen.
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Vorbereitung auf die Schule
Sinnvolle Schulvorbereitung bedeutet nicht, schulisches Lernen vorwegzunehmen, Kinder sollten in ihrem Wissensdrang aber auch nicht behindert werden.
Was zu guter Schulvorbereitung beiträgt:
- Gemeinsam spielen
- Miteinander reden, Fragen beantworten, Erlebnisse besprechen, das Kind zum Erzählen ermuntern und ihm zuhören, Erfahrungen austauschen
- Bilderbücher gemeinsam anschauen und darüber sprechen
- Geschichten vorlesen, erzählen und darüber reden
- Dem Kind kleine Aufgaben, die aus mehreren Schritten bestehen, eigenverantwortlich übertragen
- Die Freude am Zeichnen und Malen fördern – ohne korrigierend einzugreifen
- Hand- und Fingerfertigkeit üben: ausmalen, Formen kneten, große Perlen auffädeln, einfache Figuren ausschneiden
- Dinge des Alltags beobachten, vergleichen und beschreiben (beim Spielen, Einkaufen, Spazierengehen); Farben erkennen; die Anzahl von Gegenständen auf einen Blick erfassen (z. B. drei Äpfel, vier Löffel)
- Möglichkeiten für Kontakte zu Gleichaltrigen schaffen
Förderhinweise zur Unterstützung der Entwicklung der so genannten Vorläuferfertigkeiten für schulisches Lernen findet man in folgendem (auch in mehreren Sprachen verfügbaren) Folder:
Schulreife
Im Rahmen der Schuleinschreibung hat die Schulleitung auch die so genannte Schulreife des Kindes zu beurteilen.
Diese setzt
- ausreichende kognitive Reife und Grunddispositionen zum Erlernen der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen,
- ein altersgemäßes Sprachverständnis sowie eine altersgemäße sprachliche Ausdrucksfähigkeit
- und die für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der ersten Schulstufe erforderliche körperliche und sozial-emotionale Reife
voraus.
Eine genauere Definition findet sich in der so genannten "Schulreifeverordnung".