4. Vorgehen bei...

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Verdacht auf Kindeswohlgefährdung & Interventionen

Die individuelle Betrachtung eines konkreten Verdachts auf Kindeswohlgefährdung kann nicht durch einen allgemeinen Überblick ersetzt werden. Alle zum Tragen kommenden gesetzlichen Melde- und Anzeigepflichten werden durch eine Abwägung des Kindeswohles zum bestmöglichen Opferschutz relativiert.

Ein hilfreiches Tool zur Einschätzung Ihrer Sorge um das Wohlergehen einer Schülerin/eines Schülers ist das Sorgenbarometer​​​​​​​. Er soll Ihnen dabei helfen, rasch und unkompliziert die weiteren notwendigen Schritte zu klären.

1. Einschätzung der Sorge

Ich nehme Veränderungen einer Schülerin/eines Schülers wahr und/oder es gibt Gerüchte über Probleme eines Kindes. Eindeutige Hinweise auf Gewalt gibt es kaum. Daher ist eine ganzheitliche Betrachtungsweise sehr wichtig, d. h. es ist auf die in Kapitel 3 genannten Anzeichen und Veränderungen zu achten. Zunächst geht es darum, die eigene Wahrnehmung von Veränderungen eines Schülers/einer Schülerin zu beobachten, beschreiben und dokumentieren. Zur Schaffung einer guten Ausgangslage empfehlen wir eine schriftliche Dokumentation der eigenen Beobachtungen und Aussagen der Kinder über ca. 4 Wochen hinweg. Dazu können Sie z. B. das Beobachtungsblatt​​​​​​​​​​​​​​ herunterladen.

2. Verdachtsmomente überprüfen

Stufen Sie den Grund Ihrer Sorge auf der Skala von 0 bis 10 ein. Ziehen Sie nach Möglichkeit eine Kollegin/einen Kollegen bei und beraten Sie sich im 4-Augen-Prinzip. Vergessen Sie nicht, dass Wahrnehmungen maßgeblich durch eigene Vorstellungen, Ängste und Absichten beeinflusst werden. Es ist daher von großer Bedeutung, die eigenen Beobachtungen zu reflektieren, denn eine erhöhte emotionale Aktivierung (Arrousal) erschwert sachlich pädagogische Reaktionen.

Es ist ganz normal, dass Sie sich unsicher und überfordert fühlen und mit jemandem über Ihre Sorge sprechen wollen. Daher ist es immer hilfreich, sich bei einem Verdachtsfall selbst Unterstützung zu holen, z. B. schulintern (Kinderschutzteam, Krisenteam). Spätestens ab einer Sorgeneinstufung von 7 sollten Sie das Kinderschutzteam (evt. Krisenteam) und die Schulleitung einbeziehen. Auch Schulpsychologinnen und -psychologen, die Kinder- und Jugendhilfe (KJH) oder Kinderschutzzentren (in beiden Fällen ist eine anonyme Beratung möglich), andere fachspezifische Beratungsstellen und Schulärztinnen und -ärzte unterstützen das Lehrpersonal dabei, einen vagen Verdacht zu konkretisieren.

Je nach Höhe der Einstufung Ihrer Sorge um das Kindeswohl sind weitere Handlungsschritte zu setzen. Gibt es aufgrund dieser ersten Orientierungsgespräche andere plausible Gründe für die wahrgenommenen Veränderungen, werden die Beobachtungen eingestellt und Sie bleiben als Lehrperson sensibel. Zeigt sich aber durch die Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen und/oder den Fachpersonen, dass es sich um einen Fall von Gewalt bzw. Kindeswohlgefährdung handeln könnte, dann ist spätestens jetzt das Kinderschutzteam und die Schulleitung zu verständigen.

3. Beratung im Kinderschutzteam (Krisenteam)

Die Schulleitung beruft das schulische Kinderschutzteam (Krisenteam) ein. Es ist zu empfehlen, die/den zuständige/n Schulpsychologin/-psychologen, die Schulärztin/den Schularzt, betroffene Lehrkräfte und fachspezifische Beratungsstellen einzubeziehen. Die Schulleiterin/Der Schulleiter übernimmt im Sinne des Kindeswohls die Verantwortung für die weitere Vorgangsweise mit dem Ziel, gemeinsam die Entscheidung über weitere notwendige Interventionsmaßnahmen abzuwägen.

Dabei sollten folgende Fragen gestellt werden:

  • Wie wird die Situation von allen Informierten eingeschätzt?
  • Welche Informationen werden zusätzlich gebraucht?
    • eigene Wahrnehmungen, Erzählungen Betroffener, Mitteilungen Dritter – soweit für die Erläuterung des Verdachts notwendig,
    • fachliche Schlussfolgerungen, die Verdacht der Kindeswohlgefährdung begründen,
    • Namen und Kontaktdaten der Mitteilungspflichtigen – anonyme Mitteilung ist nicht möglich
  • Welche gesetzlichen Vorschriften müssen beachtet werden?
  • Wie kann das Wohl des Kindes am besten geschützt werden?
  • Welche weiteren Schritte werden geplant (z. B. über den Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten)?
  • Wie werden diese kommuniziert?

Sorgenbarometer​​​​​​​ 

Umsicht und Besonnenheit bei der Aufdeckung sind für die therapeutische und klinisch psychologische Aufarbeitung eines traumatischen Erlebnisses des Opfers besonders wichtig. ⇒ Ablaufmodell und Beobachtungsblatt​​​​​​​

Aufgrund der schulrechtlichen Bestimmungen ist der Kontakt mit den Erziehungsberechtigten zu suchen, sofern dies im Sinne des Opferschutzes möglich ist. Von zentraler Bedeutung im Schulbereich ist der § 48 SchUG (Schulunterrichtsgesetz), der die Verständigungspflicht der Schule an die Eltern vorsieht, wenn es die Erziehungssituation eines Schülers/einer Schülerin erfordert. Erst wenn die Erziehungsberechtigten ihre Pflichten offenbar nicht erfüllen, selbst Gewalt ausüben oder keinen Schutz herstellen, wäre durch die Schulleitung die lokale Kinder- und Jugendhilfe zu informieren.

Es wird empfohlen, das o.a. vorgeschlagene Ablaufmodell gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen im Rahmen einer schulinternen Fortbildung oder eines pädagogischen Tages im Vorfeld zu besprechen, um überstürzte Reaktionen im Anlassfall zu verhindern. Interventionsfehler können für das Kind bzw. den Jugendlichen verhängnisvoll sein und sich für die eventuell notwendige strafrechtliche Verfolgung des Täters/der Täterin behindernd auswirken. Im Idealfall bestehen in Ihrer Bildungseinrichtung bereits Kinderschutzrichtlinien oder es gibt eigens auf Kinderschutzthemen geschultes Personal (z. B. innerhalb des schulischen Krisenteams). Weitere Informationen und Hilfestellungen zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung finden Sie zudem in den Links im Anhang.

Gewaltprävention

Präventionsarbeit, Kinderschutzkonzepte und schulische Sexualpädagogik (Grundsatzerlass Sexualpädagogik, Rundschreiben Nr. 11/2015) zählen zu den effektivsten Möglichkeiten, Gewalt an Kindern von vornherein zu verhindern oder zumindest in einem frühen Stadium erkennen und beenden zu können. Ein gesundes Aufwachsen ermöglicht Kindern, Resilienz gegen Gewalt und andere Schwierigkeiten im Leben weiter zu entwickeln, und unterstützt eine Nulltoleranz-Haltung gegen jegliche Form von Gewalt.

Für viele Kinder sind Pädagoginnen und Pädagogen die ersten wichtigen erwachsenen Bezugspersonen außerhalb des Familienverbandes. Dadurch können sie Mädchen und Buben (vor allem jenen aus belastenden Familienverhältnissen) neue, förderliche Beziehungserfahrungen ermöglichen. Eine vertrauensvolle Beziehung zu Erwachsenen außerhalb der Familie erleichtert es Kindern auch, sich bei Sorgen, Ängsten und Schwierigkeiten jemandem anzuvertrauen und dadurch zu lernen, dass es tröstlich und entlastend sein kann, Gefühle und Probleme mit jemandem zu teilen.

Sexualpädagogische Konzepte sollen dazu dienen, Kindern ein altersadäquates Wissen in Bezug auf Sexualität zu vermitteln, damit sie ihre Sexualität kindgerecht entwickeln können. Dadurch sind sie weniger gefährdet, Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. Sollten sie dennoch Übergriffe erleben, erleichtert dieses Wissen sowie die Fähigkeit, Körperteile und Handlungen benennen zu können, das Aufdecken der Übergriffe.

Umfassende und nachhaltig wirksame Präventionsprojekte von und an Schulen sollten in Kooperation mit Kinderschutzzentren durchgeführt werden, damit gewährleistet ist, dass bei Verdachtsfällen umgehend und unbürokratisch Erstgespräche oder Krisenintervention angeboten werden können.

Kinderschutz braucht: eine klare Haltung gegen jegliche Form von Gewalt (Nulltoleranz), einen Fokus auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern, pädagogisches Feingefühl sowie einen respektvollen Umgang miteinander.

⇒ Weitere Leitfäden und Formulare​​​​​​​​​​​​​​

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