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Rundschreiben 2/2025

Neue Richtlinien für die Einbindung externer Angebote im Bereich der Sexualpädagogik

Bisher war es den einzelnen Lehrkräften im Rahmen des Unterrichts freigestellt, außerschulische Personen oder Organisationen in den Unterricht einzubinden, sofern die Einbindung ausschließlich im Zusammenhang der Erarbeitung und Festigung des Lehrstoffes erfolgte, den rechtlichen Grundlagen entsprach und in der notwendigen Qualität erfolgte. 

Ab jetzt dürfen schulexterne Angebote im Bereich Sexualpädagogik nur dann an Schulen eingesetzt werden, wenn sie ein Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen haben und nach Abschluss dieses Verfahrens  in allen Kategorien in „hohem Ausmaß“  oder in „den meisten relevanten Punkten“ beurteilt werden. Die Ergebnisse des Qualitätssicherungsverfahrens sind nach Abschluss des Qualitätssicherungsprozesses auf der Webseite www.sexualpaedagogik.education unter „Angebotspool für Schulen“ abrufbar.

Neu ist auch, dass nach der Nutzung von schulexternen sexualpädagogischen Angeboten eine kurze Rückmeldung der Lehrkraft zum jeweiligen Verein bzw. zur Expertin/zum Experten über die Website www.sexualpaedagogik.education verpflichtend ist.

Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die schulische Sexualerziehung wissenschaftlich fundiert, altersgerecht und an der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen orientiert ist.

Rundschreiben 2/2025 und weitere Informationen​​​​​​​​​​​​​​

 

 

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