4. Fallbeispiel Alex

Fallbeispiel Alex (homo-transphobes Mobbing)1

 

​​​​​​​Alex ist 15 und geht ins Gymnasium. Alex hat dunkle, wellige Haare, die bis auf die Schultern fallen, große dunkle Augen und einen feingliedrigen Körper. Alex’ Lieblingsfächer sind Musik und Deutsch. Turnen und Mathe findet er öde. Sabrina und Emmily aus der Klasse sind gut mit Alex befreundet. In der Freizeit liest er viel, geht gerne mit Freund*innen aus und interessiert sich für Styling und Make-up. Er möchte Visagist werden, da er sich gerne schminken lässt und auch andere gern schminkt: „Wahnsinn, was man aus den unterschiedlichen Typen machen kann!“

Vor ca. 2 Monaten wurde Alex von vier Klassenkollegen rund um Bastian beim Fortgehen geschminkt gesehen. Sofort wurde ein Foto gemacht und in die Klassen-WhatsApp-Gruppe gestellt. „Natürlich“ mit abwertenden Bemerkungen: „Schaut mal, unsere Alexandra. Geile Fuffy!“ Danach ist Alex sofort aus der Gruppe ausgestiegen. Seitdem ist er nur mehr „die Tunte“ in der Klasse. Es werden Witze und abwertende Bemerkungen gemacht (Schwuchtel, schwule Sau …). Auch gedroht wurde Alex schon von den Burschen, die rund um Bastian immer mehr werden: Wenn sie ihn noch einmal so sehen würden, bekäme er „eine aufs Maul“.

Anfangs haben Sabrina und Emmily versucht, Alex zu helfen, indem sie sich hinter ihn stellten, doch Bastian, der das Foto in die Gruppe gestellt hatte, drohte Sabrina damit, ein Nacktfoto von ihr ebenfalls in die Gruppe zu stellen (die beiden waren vor einem halben Jahr kurz ein Paar). Daraufhin stellen sich die beiden Mädchen nicht mehr öffentlich vor Alex, versuchen aber, ihn privat zu stützen.

Bastian schart immer mehr Burschen um sich, die den Schulalltag von Alex durch ihre Bemerkungen, die die Lehrer*innen scheinbar überhören, unerträglich werden lassen. Es macht ihnen Spaß, Alex Tränen in die Augen zu treiben, wenn sie auf dem Pausenhof auf sein Gesäß greifen und homophobe Witze reißen.

Alex zieht sich immer mehr zurück und meidet den Pausenhof. Er hat viele Fehlstunden, traut sich aber auch den Eltern nichts zu erzählen, da er Angst hat, sie würden ihn ablehnen.

 

1​​​​​​​ Die bei diesem Fallbeispiel verwendete Schreibweise Schüler*innen mit Sternchen* anstelle von SchülerInnen mit Binnen-I soll Selbstzuordnungen miteinschließen, die über Mädchen und Buben bzw. Frauen und Männer hinausgehen. Gerade im Fall von homo- und transphobem Mobbing gilt es, tradierte Geschlechterrollen und Stereotype kritisch zu reflektieren.

Das Sternchen (auch genannt Asterisk) steht als Platzhalter für eine Vielfalt von Körpern (z. B. Intergeschlechtlichkeit) und Geschlechtsidentitäten (z. B. transidente oder nicht-binäre Menschen), die aus traditionellen Vorstellungen von Zweigeschlechtlichkeit hinausfallen.

Erste Hilfe für den betroffenen Schüler: Gewaltsituationen (sowohl psychisch als auch physisch), die beobachtet werden, gleich unterbrechen und einschreiten. Klaren Standpunkt als Lehrkraft gegen Gewalt beziehen (Null-Toleranz) und Grenzen aufzeigen. Sie haben als Lehrkraft Verantwortung und eine Vorbildwirkung. Homo- und transphobes Verhalten benennen und sich dagegen positionieren.

Leitfrage 1: „Welche Mobbingform und welches Mobbingmotiv lassen sich erkennen?“

Folgende Mobbingkriterien sind erfüllt:

  • Schädigungsabsicht: Der Mobber initiiert wiederholt verletzende Handlungen gegenüber Alex: Das Versenden des Fotos in der WhatsApp-Gruppe, Fassen ans Gesäß, homophobe Äußerungen, Gewaltandrohung.
  • Machtungleichgewicht: Der Mobber ist beliebt und cool, eventuell auch körperlich überlegen. Einige der anderen Mitschüler*innen bestärken sein Verhalten. Die restlichen trauen sich nicht, gegen diese Gruppe aufzutreten. Alex fühlt sich einsam und machtlos.
  • Wiederholungsaspekt: Alex leidet schon seit einiger Zeit unter diesen Umständen. Der Schulalltag wird zur Qual. Die Intensität der Übergriffe erhöht sich zunehmend.
  • Homophobe / transphobe Äußerungen: Alex wird wiederholt als „Schwuchtel“, „Transe“ oder „schwule Sau“ beschimpft.

Statuserhalt und Statuserhöhung innerhalb der Klasse. Bastian genießt die Aufmerksamkeit, die er von den Mitschüler*innen bekommt. Durch sein Verhalten bekommt er mehr Macht innerhalb des sozialen Klassengefüges.

  • Homophob2 bzw. transphob motiviertes Mobbing: Mobbing aufgrund des nicht-geschlechtskonformen Verhaltens und anderer als heterosexueller Orientierung (Beschimpfung als „Schwuchtel“, „Tunte“, „schwule Sau“)
  • Physisches Mobbing: Pausenhofsituation
  • Verbales Mobbing: Beschimpfungen, Drohungen
  • Cybermobbing: Verbreitung von Fotos und Gerüchten mit der Absicht, den Betroffen bloßzustellen

 

2 Homophobie und Transphobie meint negative Einstellungen sowie ein aggressiv ablehnendes Verhalten gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen und trans* Personen. Weiters werden die Begriffe Biphobie und Interphobie verwendet, um derartige Einstellungen und Verhaltensweisen gegenüber bisexuellen und intergeschlechtlichen Menschen explizit zu benennen. Homo-, bi-, trans- und interphobes Verhalten kann von verbalen Abwertungen bis hin zu körperlichen Angriffen reichen.

Leitfrage 2: „Gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen? Allfällige strafrechtliche Folgen?“

Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht nach § 51 Abs. 3 SchUG obliegt es der Lehrkraft, auf die körperliche Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler*innen zu achten. Die Intensität der Aufsicht wird sich dabei nach dem Alter und der geistigen Reife der Schüler*innen richten (s. hierzu auch RS Nr. 15/2005 „Aufsichtserlass“).

§ 47 SchUG zufolge hat die Lehrkraft in ihrer Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden. Das bedeutet im Zusammenhang mit Mobbing die Auf- forderung oder Zurechtweisung das negative Verhalten zu stoppen (§ 47 Abs.1) und eine Aufklärung über allfällige schulrechtliche Folgen, die bis zum Ausschluss der Schülerin / des Schülers führen können (§ 49 Abs.1), sowie über allfällige strafrechtliche Folgen.

 

Hinweis

§ 47 (2) sieht zwar auch die Möglichkeit der Versetzung in Parallelklassen bzw. anderen Lehrgang als Erziehungsmaßnahme vor. Bei Mobbing wird aber eine Versetzung nicht empfohlen, weil die Rollen sich dadurch im Mobbingprozess in der Regel nicht verändern und die Mobbingsituation weiterbesteht.

 

Alex wurde öffentlich mit körperlicher Misshandlung bedroht und abgewertet, das könnte strafrechtlich relevant sein, wenn die Betroffenen bereits strafmündig sind (§115 Abs. 1 StGB, Beleidigung und § 283 StG, Verhetzung). Ab 14 Jahren werden Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und sind schadenersatzpflichtig.

Mit Cybermobbing in Zusammenhang stehendes Verhalten von Schüler*innen kann auch strafrechtliche Relevanz entfalten. Fortgesetzte Belästigung mittels Telekommunikation oder eines Computersystems ist nach § 107c StGB strafbar.

Eine entsprechende Beurteilung obliegt dabei den Behörden der Strafverfolgung sowie den ordentlichen Gerichten. Erhebt sich ein entsprechender Verdacht, ist der / die Schulleiter*in grundsätzlich zur Anzeige an die Kriminalpolizei bzw. die Staatsanwaltschaft verpflichtet (vgl. § 78 StPO). Es liegt in der Verantwortung der Schule und beim Klassenvorstand, die erforderlichen Schritte einzuleiten.

Das Anti-Diskriminierungsgesetz (Länderrecht) verbietet Diskriminierung und Belästigung aufgrund ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, Alter, Geschlecht und sexueller Orientierung.

Leitfrage 3: „Welche Überlegungen / Entscheidungen sind bezüglich der weiteren Vorgehensweise sinnvoll?“

Die Unterstützung und Entscheidungen bezüglich weiterer Maßnahmen sollen zusammen mit Kolleginnen und Kollegen vorbereitet werden. Eine Kooperation hat den Vorteil, den Prozess aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten. Die Gespräche mit Opfer, Täter/Täterin oder anderen Beteiligten können aufgeteilt werden und auch kritisch gemeinsam reflektiert werden.

Ggf. können Expertinnen und Experten aus dem psychosozialen Team der Schule hinzugezogen oder für einzelne Interventionsschritte eingesetzt werden. Wenn der betroffene Schüler psychologische Einzelbetreuung braucht, kann dafür z. B. die Schulpsychologie heran- gezogen werden.

wie „Transe“, „schwule Sau“, „Schwuchtel“ oder „Kampflesbe“? Interventionen als Reaktionen auf negative Ausdrucksweisen sind am wirkungsvollsten, wenn sie sofort angewandt werden. Daher ist es wichtig ein Handlungsrepertoire zu entwickeln, mit dem Mobbing, Be- schimpfungen und Diskriminierungen entgegengetreten werden kann (Florkiw / Recla / Ullrich / Feuge 2015, S. 16).

Informationen darüber, wie vielfältige Lebensweisen an der Schule integ- riert werden können: https://queerfor.uber.space/fileadmin/user_upload/news/Handreichung_3_2015.pdf​​​​​​​

Wenn lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen sich ihrer eigenen sexuellen Orientierung und / oder Geschlechtsidentität bewusst werden und dies anderen Menschen erzählen, bezeichnet man das als Coming-out. Zwischen dem Bewusstwerden und dem ersten Mal Erzählen vergehen oft mehrere Jahre. Obwohl rund 10 Prozent der Menschen LGBTIQ* ist, versteckt ein Großteil der LGBTIQ*-Schüler*innen ihre sexuelle Orientierung und / oder Geschlechtsidentität.

 

Aus dem Fallbeispiel geht nicht hervor, welche sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität Alex hat. Vielleicht ist Alex sich diesbezüglich selbst noch gar nicht sicher. Oft wird davon ausgegangen, dass Burschen und Mädchen lesbisch oder schwul sind, die ein nicht-geschlechtskonformes Verhalten an den Tag legen, also zum Beispiel Mädchen, die Fußball spielen und sich burschikos kleiden, oder Burschen, die sich schminken und in ihrer Erscheinung eher feminin wirken. Tatsächlich lassen Verhalten, Gestik und Kleidungsstil keine Schlüsse auf die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität einer Person zu. Schüler/innen, die sich geschlechtskonform verhalten, können lesbisch, schwul oder trans* sein und Schülerinnen und Schüler, die sich nicht gemäß der zugeschriebenen Geschlechterrolle verhalten, können heterosexuell und cis*4 sein. Es ist wichtig, sich dessen bewusst zu sein, um keine falschen Zuschreibungen zu machen. Auch intergeschlechtliche Schüler*innen, also Personen, deren Körper nicht (eindeutig) in die Kategorien männlich oder weiblich fallen, können Opfer von Gewalt und / oder Mobbing werden. Intergeschlechtlichkeit wird häufig tabuisiert und als Familiengeheimnis behandelt, was die betroffenen Personen schwächt. Gerade als Kinder und Jugendliche macht sie das anfällig für Ausgrenzung, Mobbing und Missbrauch.

Kinder und Jugendliche werden aufgrund ihrer zugeschriebenen und nicht ihrer tatsächlichen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität bzw. aufgrund von nicht-geschlechtskonformen Verhaltensweisen leichter Opfer von homophob oder transphob motiviertem Mobbing. Auch heterosexuelle und cis* Schüler*innen sind unmittelbar davon betroffen.

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Jugendliche werden insgesamt häufiger Opfer von Mobbing und Gewalt als ihre heterosexuellen und cis* geschlechtliche Peers5, wie mehrere Studien belegen. LGBTIQ*6-Jugendliche, die Opfer von Mobbing werden, laufen Gefahr ein negatives Selbstbild zu entwickeln und homo- oder transphobe Abwertungen zu verinnerlichen (vgl. Gualdi/ Martelli/ Wilhelm / Biedron 2009, S. 11). Verinnerlichte Homo- und Transphobie steigert das Risikoverhalten der Betroffenen und stellt somit ein ernstzunehmendes Gesundheitsproblem dar. Ein weiteres spezifisches Cha- rakteristikum an homo- und transphobem Mobbing ist es, dass es für die Opfer schwieriger sein kann, sich Unterstützung zu holen. Während Personen, die aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Religion Mobbing erfahren, leichter Unterstützung und positive Vorbilder in der Familie vorfinden, sind LGBTIQ*-Jugendliche oft auf sich alleine gestellt (vgl. ebd.). Obwohl wir also nichts über die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität von Alex mit Sicherheit sagen können, stellt sich die Frage, wie eine Coming-out-Unterstützung aussehen könnte, falls er oder andere Schüler*innen sie benötigen würden.

Gibt es Lehrerinnen und Lehrer, an die sich Alex vertrauensvoll wenden könnte? Wird den Schüler*innen deutlich vermittelt, dass die Schulleitung und das Kollegium vielfältigen Lebensweisen positiv gegenüberstehen? Wird den Schüler*innen gegenüber vermittelt, dass Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie in der Schule keinen Platz haben? Kommen LGBTIQ*-Lebensrealitäten im Schulunterricht vor und gibt es dadurch Identifikations- möglichkeiten für LGBTIQ*-Schüler*innen? Wird Wissen darüber vermittelt, wo sich Schüler*innen Informationen holen oder an welche Beratungsstellen und / oder queere Jugendtreffs sie sich wenden können? In der Broschüre „Bullying bekämpfen“ findet man Anregungen, die dazu beitragen, eine Schulkultur zu schaffen, in der positive Coming- out-Erfahrungen gemacht werden können.

 

 

Cis* meint im Gegensatz zu trans* Menschen, die sich mit dem Geschlecht wohl fühlen, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde.

Alternativ zu „Peers“: Gleichaltrigen

​​​​​​​6 LGBTIQ* steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen.

 

Deutliche Positionierung der Schule, dass Homophobie und Transphobie nicht geduldet werden.
  • Gespräch mit dem betroffenen Schüler: Für die weiteren Maßnahmen zur Beendigung der Mobbingsituation sollten das Einvernehmen des Schülers eingeholt und mit diesem weitere Schritte besprochen werden. Es ist wichtig, den Schüler zu motivieren neuerliche Übergriffe sofort zu melden (eine konkrete vertrauenswürdige Ansprechperson für den Schüler wäre empfehlenswert). Alex soll unterstützt werden, sich auch in schwierigen Situationen handlungsfähig zu erleben. Es ist ein erster Schritt ihn zu ermutigen Hilfe zu holen.
  • Gespräch mit dem Täter: Klarstellen, dass Mobbing an der Schule nicht geduldet wird. Möglichkeiten schaffen, damit der Täter seine Verhaltensweise ändern kann. Den Täter für sein Verhalten nicht bestrafen.

 

In diesem Fall wird empfohlen, sowohl an der Stärkung des Opfers als auch an der Verhaltensveränderung des Täters zu arbeiten. Gleichzeitig kann durch die eingesetzte Methode auch eine nachhaltige Verbesserung der sozialen Kompetenz innerhalb der Klasse erreicht werden.

Gegebenenfalls Kontakt zu Beratungsstellen mit Schwerpunkt auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt oder kommunale Anti-Diskriminierungsstellen herstellen. Die Beratungsstelle „Courage“ beispielsweise ist in Wien, Salzburg, Linz und Graz tätig.

 

Empfohlene Anti-Mobbing-Methoden

Farsta-Methode:

Die Farsta-Methode ist ein konfrontatives Interventionsprogramm mit dem Ziel eine klare Botschaft zu geben. Homophob motiviertes Mobbing wird an der Schule nicht geduldet. Bei diesem Programm wird der Täter/die Täterin mit seiner/ihrer Tat unmittelbar konfrontiert. Dabei wird auf jegliche Schuldzuweisungen und Sanktionen verzichtet. Die negativen Handlungen sollen reflektiert und sozial verträgliche Verhaltensweisen eingeübt werden. (Jannan, 2011).

SCHOOLMATES-Workshop:

Die Broschüre „Bullying bekämpfen. Eine Anleitung für Anti-Bullying-Workshops in der Schule“ beinhaltet eine Workshop-Anleitung im Umfang von 20 Stunden (Gualdi / Martelli / Wilhelm / Biedrón / Graglia / Pietrantoni 2009). Die Broschüre gibt es als Download: https://www. wien.gv.at/wienatshop/Gast_bestellservice/Start.aspx?Artikel=354223

Shared-Concern-Methode:

Die Shared-Concern-Methode (Methode der geteilten Sorge) ist ein lösungsorientierter Ansatz, dessen Ziel es ist positive soziale Verhaltensweisen aufzubauen, um Mobbing zu stoppen (z. B. durch Aufhebung des Machtungleichgewichtes, Stärkung des Ver- antwortungsgefühls). Bei dieser Methode geht man davon aus, dass junge Menschen ihr Verhalten ändern können, wenn sich die Dynamik in der Gruppe ändert, die dieses Verhalten begünstigt und aufrechthält (Griffith& Weatherilt 2011).

Was passiert danach?

Im vorliegenden Fallbeispiel ist es sinnvoll zu unterscheiden zwischen allgemeinen Anti-Mobbing-Maßnahmen, die bei unterschiedlichen Arten von Mobbing sinnvoll sind, und spezifischen „LGBTIQ*-relevanten“ Maßnahmen. Die hier spezifisch beschriebenen Methoden eigenen sich gezielt dafür, homophob und transphob motiviertem Mobbing die Grundlage zu entziehen.

  • Mit dem Täter und der betroffenen Person gemeinsam über das Problem reden!
  • Den betroffenen Schüler aus dem Unterricht zum Gespräch nehmen!
  • Den konkreten Fall direkt vor der Klasse verhandeln! Diskussionen über Mobbing in Unterrichtsstunden sind zwar sinnvoll, jedoch nur dann, wenn keine Personen direkt angesprochen werden.
  • Falsche Annahmen über die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität eines Schülers oder einer Schülerin machen.
  • Homo- und transphobe Äußerungen oder Handlungen unkommentiert lassen, da Schweigen in der Regel als Zustimmung gewertet wird.
  • Nach kurzfristiger Besserung lockerlassen.
  • Mit Strafen drohen oder den Täter bestrafen.
  • Mit den Eltern von Beteiligten an einem Tisch sitzen.
  • Nur Gespräche mit dem betroffenen Burschen führen.
  • Der betroffenen Person keine Helfer zu Seite stellen.
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